inkl. MwSt., gültig ab 01.03.2024
Mitgliedsbeiträge1) des Vereins Dorfstromer e.V.
Einzelmitgliedschaft 1) | € 5,00 pro Monat | 60,00 pro Jahr |
Familienmitgliedschaft 2) (max 4 Personen) | € 8,00 pro Monat | 96,00 pro Jahr |
Firmenmitgliedschaft 4) | € 20,00 pro Monat | 240,00 pro Jahr |
Kommunen 4) | € 100,00 pro Monat | 1200,00 pro Jahr |
Nutzungsentgelte 5) 6)
Stundentarif Pkw | 6,00 pro angefangener Nutzungsstunde |
Stundentarif Hochdachkombi | € 7,00 pro angefangener Nutzungsstunde |
Nachttarif Pkw in der Zeit von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr | € 6,00 pro angefangener Stunde bis max. € 25,00 |
Nachttarif Hochdachkombi | € 7,00 pro angefangener Stunde bis max. € 28,00 |
Wochenendtarif Pkw in der Zeit von freitags 19:00 Uhr bis sonntags 19:00 Uhr | € 6,00 pro angefangener Stunde bis max. € 75,00 |
Wochenendtarif Hochdachkombi | € 7,00 pro angefangener Stunde bis max. € 80,00 |
Diese Tarife enthalten die Stromkosten bei Nutzung der Dorfstromer-Wallboxen oder der fahrzeugspezifischen Ladekarte sowie 250 Freikilometer pro Buchung 7).
Kilometer-Entgelt | € 0,30 pro km ab dem 251. km pro Buchung |
Dieses Kilometer-Entgelt enthält die Stromkosten bei Nutzung der Dorfstromer-Wallboxen oder der fahrzeugspezifischen Ladekarte.
Einzelentgelte 5) 8)
Verspätete Fahrzeugrückgabe | € 30,00 |
Ladekabel nicht wieder angeschlossen, Ladung nicht gestartet | € 30,00 |
Nichtmelden von Schäden 9) | € 100,00 |
Überlassung eines Fahrzeugs an nicht Fahrberechtigte | € 250,00 |
Verlust des Autoschlüssels | € 200,00 |
Bearbeitung von Anzeigen oder Bußgeldbescheiden | € 20,00 |
Bearbeitung von Lastschriftrückgängen | € 10,00 zzgl. anfallender Bankgebühren |
Blockierentgelt für „parken“ an öffentlichen Ladesäulen 10) | € 5,00 Bearbeitungsentgelt pro Fall zuzüglich € 0,10 pro Minute ab der 5ten Stunde bis max. € 12,00 pro Fall |
Versicherung / Selbstbeteiligung 11)
Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden | € 500,00 pro Schadensfall |
Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden | € 500,00 pro Schadensfall |
- Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Voraus im Lastschriftverfahren eingezogen
- Das Einzelmitglied ist auch Fahrzeugnutzer. Die Mitgliedsdaten werden im Buchungsportal hinterlegt.
- Bis zu 4 in gemeinsamen Haushalt wohnende Personen werden als Fahrzeugnutzer im Buchungsportal hinterlegt.
- Vom Mitglied autorisierte Personen können die Fahrzeuge nutzen. Die Haftung liegt beim Mieter (siehe Nutzungsbedingungen)
- Entgelte werden monatlich per Lastschrift eingezogen.
- Gilt für vom Mitglied/Nutzer selbst durchgeführte Buchungen im Buchungsportal über einen Webbrowser oder der Smartphone-App
- Folgebuchungen gelten als eine Buchung
- Diese Entgelte gelten zzgl. eventueller Schadensersatzansprüche z.B. bei Missbrauch
- Vorhandene oder selbst verursachte Schäden sind unverzüglich nach Schadensereignis oder Ende der Fahrt per Smartphone-App oder E-Mail zu melden.
- Die Betreiber öffentlicher Ladesäulen erheben ein Entgelt, wenn länger an der Ladesäule geparkt wird, als zum Laden des Fahrzeuges nötig ist. Nach Beenden des Ladevorganges, spätestens nach 4 Std. muss das Fahrzeug umgeparkt werden
- Sonderkosten werden nach Eintritt des Ereignisses nach vorheriger E-Mail-Nachricht per Lastschrift eingezogen.
Stand: 16.02.2024