Entgelte und Beiträge

inkl. MwSt., gültig ab 01.03.2024 

Mitgliedsbeiträge1) des Vereins Dorfstromer e.V.

Einzelmitgliedschaft 1) € 5,00 pro Monat60,00 pro Jahr
Familienmitgliedschaft 2) (max 4 Personen)€ 8,00 pro Monat96,00 pro Jahr
Firmenmitgliedschaft 4)€ 20,00 pro Monat240,00 pro Jahr
Kommunen 4)€ 100,00 pro Monat1200,00 pro Jahr

Nutzungsentgelte 5) 6)

Stundentarif Pkw 6,00 pro angefangener Nutzungsstunde
Stundentarif Hochdachkombi € 7,00 pro angefangener Nutzungsstunde
Nachttarif Pkw in der Zeit von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr € 6,00 pro angefangener Stunde bis max. € 25,00
Nachttarif Hochdachkombi € 7,00 pro angefangener Stunde bis max. € 28,00
Wochenendtarif Pkw in der Zeit von freitags 19:00 Uhr bis sonntags 19:00 Uhr € 6,00 pro angefangener Stunde bis max. € 75,00 
Wochenendtarif Hochdachkombi € 7,00 pro angefangener Stunde bis max. € 80,00

Diese Tarife enthalten die Stromkosten bei Nutzung der Dorfstromer-Wallboxen oder der fahrzeugspezifischen Ladekarte sowie 250 Freikilometer pro Buchung 7).

Kilometer-Entgelt € 0,30 pro km ab dem 251. km pro Buchung

Dieses Kilometer-Entgelt enthält die Stromkosten bei Nutzung der Dorfstromer-Wallboxen oder der fahrzeugspezifischen Ladekarte.

Einzelentgelte 5) 8)

Verspätete Fahrzeugrückgabe € 30,00
Ladekabel nicht wieder angeschlossen, Ladung nicht gestartet  € 30,00
Nichtmelden von Schäden 9) € 100,00
Überlassung eines Fahrzeugs an nicht Fahrberechtigte  € 250,00
Verlust des Autoschlüssels€ 200,00
Bearbeitung von Anzeigen oder Bußgeldbescheiden € 20,00
Bearbeitung von Lastschriftrückgängen € 10,00 zzgl. anfallender Bankgebühren
Blockierentgelt für „parken“ an öffentlichen Ladesäulen 10)€ 5,00 Bearbeitungsentgelt pro Fall zuzüglich
€ 0,10 pro Minute ab der 5ten Stunde bis max.
€ 12,00 pro Fall

Versicherung / Selbstbeteiligung 11)

Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden € 500,00 pro Schadensfall 
Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden€ 500,00 pro Schadensfall 

  1. Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Voraus im Lastschriftverfahren eingezogen
  2. Das Einzelmitglied ist auch Fahrzeugnutzer. Die Mitgliedsdaten werden im Buchungsportal hinterlegt.
  3. Bis zu 4 in gemeinsamen Haushalt wohnende Personen werden als Fahrzeugnutzer im Buchungsportal hinterlegt.
  4. Vom Mitglied autorisierte Personen können die Fahrzeuge nutzen. Die Haftung liegt beim Mieter (siehe Nutzungsbedingungen)
  5. Entgelte werden monatlich per Lastschrift eingezogen.
  6. Gilt für vom Mitglied/Nutzer selbst durchgeführte Buchungen im Buchungsportal über einen Webbrowser oder der Smartphone-App
  7. Folgebuchungen gelten als eine Buchung
  8. Diese Entgelte gelten zzgl. eventueller Schadensersatzansprüche z.B. bei Missbrauch
  9. Vorhandene oder selbst verursachte Schäden sind unverzüglich nach Schadensereignis oder Ende der Fahrt per Smartphone-App oder E-Mail zu melden.
  10. Die Betreiber öffentlicher Ladesäulen erheben ein Entgelt, wenn länger an der Ladesäule geparkt wird, als zum Laden des Fahrzeuges nötig ist. Nach Beenden des Ladevorganges, spätestens nach 4 Std. muss das Fahrzeug umgeparkt werden
  11. Sonderkosten werden nach Eintritt des Ereignisses nach vorheriger E-Mail-Nachricht per Lastschrift eingezogen. 

Stand: 16.02.2024